Glossar
Einlagensicherung
In der Europäischen Union sind Einlagen bei einem zugelassenen Kreditinstitut bis 100.000 € je Einleger und Institut durch das Sicherungssystem des Zulassungslandes gedeckt. Zahlungs- und E-Geld-Institute fallen nicht darunter: Sie müssen Kundengelder getrennt halten, was anders schützt.
