Glossar
Die Begriffe eines Zulassungseintrags, in klarer Sprache.
Zulassung
Eine Zulassung ist die Erlaubnis einer nationalen Behörde, Finanzgeschäfte zu betreiben. Sie wird einer namentlich bestimmten juristischen Person für eine festgelegte Liste von Dienstleistungen erteilt und kann jederzeit eingeschränkt oder entzogen werden — deshalb zählt das Register, nicht die Website des Unternehmens.
Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde prüft laufend, ob ein zugelassenes Institut seine Pflichten weiterhin erfüllt. Jedes europäische Land hat eine; die größten Banken des Euroraums werden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt.
Einlagensicherung
In der Europäischen Union sind Einlagen bei einem zugelassenen Kreditinstitut bis 100.000 € je Einleger und Institut durch das Sicherungssystem des Zulassungslandes gedeckt. Zahlungs- und E-Geld-Institute fallen nicht darunter: Sie müssen Kundengelder getrennt halten, was anders schützt.
EWR-Pass
Ein in einem EWR-Land zugelassenes Institut darf seine Dienste in den anderen ohne neue Zulassung anbieten. Ihre Bank kann also im Ausland beaufsichtigt werden: Achten Sie auf das Land im Eintrag, denn es bestimmt das maßgebliche Register und das für Sie geltende Sicherungssystem.
BIC-/SWIFT-Code
Der BIC identifiziert ein Finanzinstitut international, meist mit acht oder elf Zeichen: vier für das Institut, zwei für das Land, zwei für den Ort. Er zeigt den Sitz, ist für sich genommen aber kein Nachweis einer Zulassung.
IBAN
Eine IBAN beginnt mit dem zweistelligen Ländercode des kontoführenden Landes. Ein Unternehmen darf Ihnen eine IBAN aus einem anderen Land nennen — im Binnenmarkt ist das zulässig, zeigt Ihnen aber, welches Register und welches Sicherungssystem für Ihr Geld gelten.
PSD2
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie regelt Zahlungskonten in der Union. Praktisch bringt sie starke Kundenauthentifizierung, ein Recht auf Widerspruch gegen nicht autorisierte Zahlungen und den Zugriff lizenzierter Dritter nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
MiFID II
MiFID II regelt Wertpapierdienstleistungen: Beratung, Orderausführung, Portfolioverwaltung. Ein danach zugelassenes Institut muss die Eignung eines Produkts prüfen, Kosten offenlegen und seine Vergütung nennen — Pflichten, die für ein reines Zahlungskonto nicht gelten.
