Glossar
MiFID II
MiFID II regelt Wertpapierdienstleistungen: Beratung, Orderausführung, Portfolioverwaltung. Ein danach zugelassenes Institut muss die Eignung eines Produkts prüfen, Kosten offenlegen und seine Vergütung nennen — Pflichten, die für ein reines Zahlungskonto nicht gelten.
