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 Glossar

MiFID II

MiFID II regelt Wertpapierdienstleistungen: Beratung, Orderausführung, Portfolioverwaltung. Ein danach zugelassenes Institut muss die Eignung eines Produkts prüfen, Kosten offenlegen und seine Vergütung nennen — Pflichten, die für ein reines Zahlungskonto nicht gelten.

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